Kirchenvorstände

In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand, der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig.

 

Die geschäftsführenden Vorsitzenden unserer Kirchenvorstände sind:

St. Dionysius, Albaxen Elmar Markus elmar_markus@web.de
St. Anna, Bödexen Stefan Manegold stefan_manegold71@t-online.de
St. Maria, Bosseborn Monika Reimann reimann.moni@gmail.com
St. Johannes Brenkhausen Sefan Drüke kv.brenkhausen@pv-corvey.de
St. Marien Bruchhausen Norbert Jochmaring kv.bruchhausen@pv-corvey.de
St. Stephanus u. Vitus Corvey Josef Kowalski josef.kowalski@t-online.de
St. Anna Fürstenau Dr. Lothar Lammersen kv.fuerstenau@pv-corvey.de
St. Johannes Godelheim Friedhelm Lüdeke fj.luedeke@web.de
St. Nikolai, Höxter Christoph Pottmeier kv.hx-nikolai@pv-corvey.de
St. Peter u. Paul Höxter Ulrich Krätzig kraetzig@kanzlei-meise.de
St. Johannes Lüchtringen Hans-Werner Schulte h-w.schulte-kv@web.de
St. Marien Lütmarsen Markus Spieker markusspieker2470@gmail.com
Hl. Kreuz Ottbergen Josef Ahrens jahrens@ahrens-haustechnik.de
St. Salome Ovenhausen Hans-Werner Gorzolka h-w.gorzolka@gmx.de
St. Anna Stahle Heinz-Wilhelm Rasche h.rasche@gmx.net

Mit den Konstituierenden Sitzungen nahmen die am 06. und 07. November 2021 neugewählten Kirchenvorstände (= KV) der Kirchengemeinden des Pastoralverbundes im Dezember ihre Arbeit auf. Zusammen mit dem örtlichen Pfarrer ist der KV für die Vermögens-, Personal- und Bauverwaltung in der Kirchengemeinde zuständig. Da es aber immer weniger „örtliche Pfarrer“ gibt, wird auch die Arbeit der KVs vor Ort immer entscheidender.

Gedankt sei daher allen, die sich für diese wichtige Aufgabe in ihren Kirchengemeinden künftig zur Verfügung stellen bzw. in den letzten Jahren gestellt haben.

Nach der Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Kirchenvorsteher durch Pastor Krismanek erfolgte die Wahl der 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden der KVs und ggf. die Benennung der 1. stellv. Vorsitzenden als Geschäftsführende Vorsitzende.