Priesterweihe

Die Priesterweihe ist die vom Bischof vollzogene Weihe eines Geistlichen zum Priester. Nach römisch-katholischem Recht kann nur ein getaufter und gefirmter Mann zum Priester geweiht werden. Er muss unverheiratet sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Das Zölibatsversprechen legt der Kandidat bereits vor der Weihe ab. Zwischen dem Eintritt in ein Priesterseminar und dem Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung zum Priesterberuf liegen rund sieben Jahre. In dieser Zeit absolviert der Bewerber ein fünfjähriges Studium der Philosophie und Theologie sowie Praktika in Gemeinden und sozialen Einrichtungen.