Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen im November 2021

Plakat zur PGR Wahl Am 06./07.11.21 finden im Erzbistum Paderborn die Wahlen für die Pfarrgemeinderäte (PGR) und Kirchenvorstände (KV) statt.

  • Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt das Pastoralteam in seelsorglichen und caritativen Aufgaben der Kirchengemeinde.
  • Der Kirchenvorstand schafft die Voraussetzung, dass die seelsorglichen und caritativen Aufgaben der Kirchengemeinde erfüllt werden können.

Die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände übernehmen dabei Verantwortung und leisten wertvolles Engagement. Die Stimmen, die sie bei der Wahl erhalten, stärken ihnen für diese Aufgabe den Rücken.

 

KV-Wahl:

·       Die KV-Wahl ist angeordnet und Wahlausschüsse sind gebildet worden.

·       Die Listen mit den Kandidaten-Vorschlägen werden ab dem 03.10.21 veröffentlicht.

·       Bis zum 15.10.21 können beim Wahlausschuss Ergänzungsvorschläge zur Kandidatenliste gemacht werden.

·       Briefwahl kann bis zum 03.11.21 im Zentralen Pfarrbüro und in den Pfarrbüros vor Ort beantragt werden.

·       Wahlberechtigt sind alle, die in der Kirchengemeinde wohnen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

PGR-Wahl:

·       In unserem Pastoralverbund werden in jeder Kirchengemeinde neue Pfarrgemeinderäte gewählt.

·       Die Listen mit den Kandidaten-Vorschlägen werden zwischen dem 24.09.21 und 08.10.21 veröffentlicht. In dieser Zeit können Ergänzungsvorschläge gemacht werden.

·       Am 15.10.21 wird die endgültige Wahlliste veröffentlicht.

·       Vom 15.10.21 bis 03.11.21 werden Anträge auf Briefwahl im Zentralen Pfarrbüro und in den Pfarrbüros vor Ort angenommen.

·       Wahlberechtigt sind alle, die in der Kirchengemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.