Pastoralverbundsrat

Sozialisationsform Die Aufgaben des Pastoralverbundsrates

Dem Pastoralverbundsrat obliegt die Beratung, Koordinierung und Beschlussfassung der den Pastoralverbund gemeinsam betreffenden pastoralen Vorhaben, Anliegen und Fragestellungen.

Dem Pastoralverbundsrat gehören für die Dauer ihres Amtes mit Stimmrecht an:
a) der Pastoralverbundsleiter als Vorsitzender
b) die weiteren Mitglieder des Pastoralteams
c) die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte.

Beratend nehmen an den Sitzungen des Pastoralverbundsrates teil:
– ein vom gemeinsamen Finanzausschuss aus seinen Reihen bestimmtes Mitglied
– ein Vertreter oder eine Vertreterin der haupt- und nebenberuflichen weiteren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
– je ein Vertreter oder eine Vertreterin aus den Bereichen der katholischen Erwachsenen- und
Jugendverbände
– ein Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Bereich der Caritas

Der Pastoralverbundsrat kommt mindestens vierteljährlich zusammen. Für die Einberufung, Arbeitsordnung und Beschlussfassung finden im Übrigen die entsprechenden Bestimmungen für Pfarrgemeinderäte in der jeweils geltenden Fassung analoge Anwendung, wobei die dort dem Pfarrer und dem Vorstand zugewiesenen Aufgaben vom Pastoralverbundsleiter wahrgenommen werden.

Quelle: Grundstatut für Pastoralverbünde im Erzbistum Paderborn, 2009